Drone qui vole au-dessus des montagnes

Was ist die CE-Kennzeichnung?

Das CE-Zeichen wird auf Produkten angebracht, die die Standards für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gemäss EU-Richtlinien erfüllen. Diese Zertifizierung beruht auf der Selbstdeklaration der Hersteller, die Labortests durchführen müssen, um ihre Konformität nachzuweisen.

Die für Drohnen geltenden EU-Richtlinien

Um eine CE-Kennzeichnung anbringen zu dürfen, muss der Hersteller die für sein Produkt geltenden Richtlinien identifizieren. Für elektrische, ferngesteuerte Drohnen gehören gelten folgende Richtlinien:

  • RED-Richtlinie (Richtlinie für Funkanlagen)
  • Niederspannungsrichtlinie (elektrische Sicherheit)
  • EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit)
  • ROHS- und REACH-Richtlinie (Einsatz von Chemikalien in Produkten)
  • WEEE-Richtlinie (Vertrieb und Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten)

Produkte, die mit einer CE-Kennzeichnung vertrieben werden, haben Tests durchlaufen, die ihre Konformität mit diesen Richtlinien belegen (die Liste ist nicht abschliessend).

Klassenkennzeichnung, eine Besonderheit für Drohnen

Die Klassenkennzeichnung gilt für bestimmte Arten von Drohnen und basiert auf der EU-Verordnung 2019/945. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung stellt sie spezifische Anforderungen an Drohnen, wie z. B. Lärm- oder Gewichtsgrenzen. So kann eine Drohne, die mehr als 900 Gramm wiegt, keine C1 Klassenmarkierung erhalten, da sie zu schwer ist.

Heute betreffen die Klassenmarkierungen zwei Kategorien von Drohnen:

  1. Drohnen, die in der „offenen“ Kategorie fliegen dürfen.
  2. Drohnen, die gemäss europäischer Standardszenarien (EU-STS) fliegen dürfen.

Drohnen ohne Klassenkennzeichnung fallen automatisch in die „spezielle“ Kategorie. Sie können eingesetzt werden, indem man entweder:

  • Eine SORA-Genehmigung (Risikoanalyse und Betriebszertifizierung); oder
  • Eine PDRA-Genehmigung (Risikoanalyse im Voraus)

erhält.

Änderung eines UAS mit CE-Kennzeichnung

Eine von einem Hersteller mit dem CE-Zeichen versehene Drohne ist nur dann konform, wenn sie in der vom Hersteller angegebenen Konfiguration verbleibt. Wenn vom Hersteller nicht-zugelassene Komponenten hinzugefügt werden, wird die CE-Zertifizierung ungültig. Die Verantwortung für die Konformität liegt dann bei dem Betreiber oder dem Unternehmen, das die Modifikation vorgenommen hat um die entsprechenden Tests gemäss den geltenden Richtlinien durchzuführen.

Ausnahmen von der CE-Kennzeichnung

Einige Ausnahmen erlauben die Nutzung von Drohnen ohne CE-Kennzeichnung:

  • Drohnen, die nicht in der EU vertrieben werden: Beispielsweise kann eine Drohne, die nur in der Schweiz hergestellt und verkauft wird, auf die CE-Kennzeichnung verzichten, solange sie die nationalen Normen erfüllt und mit dem Regulator abgesprochen sind.
  • Drohnen mit einem von der EASA ausgestellten Design Verification Report (DVR): Dazu gehören Drohnen, die den SORA-Szenarien der SAIL-Stufen IV bis VI entsprechen.
  • Drohnen, die nach Luftfahrtstandards zertifiziert sind: Geräte, die nach Standards wie CS25 zertifiziert sind, benötigen ebenfalls keine CE-Kennzeichnung.

SORA und CE-Kennzeichnung

Das Fliegen mit einer Drohne ohne CE-Kennzeichnung ist unter SORA möglich (z. B. von der EASA zertifizierte Drohnen). Für die meisten Einsätze, auch unter SORA, ist eine CE-Kennzeichnung durch die zuständige Behörde vorgeschrieben.

Achtung: Einige Unternehmen verkürzen den Prozess und verwechseln die Anforderungen im Zusammenhang mit einem DVR (siehe Ausnahmen oben) mit denen einer herkömmlichen SORA-Analyse. Vergewissern Sie sich vor jeder Operation, dass Ihre Drohne die Anforderungen erfüllt.

Haftung des Erwerbers

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Konformität der gekauften Produkte zu überprüfen. Verbraucher sind im Allgemeinen gut geschützt, aber Bestellungen ausserhalb der EU (z. B. über TEMU) können dennoch Probleme verursachen, da sich diese Hersteller nicht immer mit den geltenden Bestimmungen auseinandersetzen. Die Einfuhr nicht konformer Drohnen kann bei einem Unfall zu Sanktionen oder Strafverfolgung führen.

So vermeiden Sie Risiken:

  • Ändern Sie Ihre UAS nicht ohne die Zustimmung des Herstellers.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Drohnen eine CE-Zertifizierung und ggf. eine entsprechende Klassenmakrierung tragen.